Stadtkultur er - f a h r e n . . . |
![]() |
| Aktuell | Infos für Gäste | Museums-Linie | Tram - Shop | Sammlung | Zeitreise | |
| Züri - Bus | Loisl - Galerie | Wir über uns... | Rückspiegel | Gästebuch | Links | |
| Inhalt | E - Mail | |||||
Der Tarif
von 1912 im Original:
Heftchen mit 12 Seiten, 12 x 18.5 cm
Hervorzuheben sind folgende Punkte:
§ 5 Die relativ günstigen Lokaltaxen
§ 6 Retourbillets die drei Tage gültig sind.
§ 7 Die Kinder waren im Vergleich zu heute teuer.
§ 8 Die Arbeiter - Abonnements waren massiv günstiger.
Bei Verlust der Abos wurde sehr
umständlich verfahren.
§ 9 Extrafahrten waren sehr preiswert.
§ 11 Hunde waren auf das Wohlwollen der Passagiere angewiesen.
§ 12 Die Brauereitransporte erhielten einen eigenen Paragrafen.
Für die Beförderung von Personen, Handgepäck, Hunden und der Güter ab Industriegeleisen gelten die Vorschriften des Transport - Reglements der Schweiz. Eisenbahn- und Dampfschiff- Unternehmungen, sowie der nachstehenden Bestimmungen:
§ 1.
Für die Taxberechnung sind folgende Taxgrenzen aufgestellt:
a) Linie Stadtgrenze- Dietikon:
Stadtgrenze.
Altstetten Bahnhofstrasse / Unterdorfstrasse.
Altstetten / Gemeindegrenze.
Schlieren / Bahnhofstrasse.
Schönenwerd.
Dietikon.
b) Linie Schlieren - Weiningen:
Schlieren / Bahnhofstrasse.
Unterengstringen / Ob. Hönggerstrasse.
Weiningen (Zürich).
§ 2.
Distanzenzeiger in Kilometern.
| Stadtgrenze | |||||||
2 |
Altstetten Bahnhofstrasse / Unterdorfstrasse |
||||||
3 |
1 |
Altstetten Gemeindegrenze | |||||
5 |
4 |
2 |
Schlieren Bahnhofstrasse | ||||
7 |
5 |
4 |
2 |
Schönenwerd | |||
|
9 |
7 |
6 |
4 |
3 |
Dietikon | ||
|
7 |
5 |
4 |
2 |
4 |
6 |
Unterengstringen / Hönggerstrasse | |
|
8 |
7 |
6 |
4 |
5 |
8 |
2 |
Weiningen (Zürich) |
§ 3.
Tax-Schema.
| a) Einfache Taxen.
Erster Kilometer 10 Cts. |
b) Retour-Taxen. Erster Kilometer 15 Cts. |
||||||
|
1 |
Km |
10 |
Cts. |
1 |
Km |
Kein Retourbillet |
|
|
2 |
" |
15 |
" |
2 |
" |
25 |
Cts. |
|
3 |
" |
20 |
" |
3 |
" |
30 |
" |
|
4 |
" |
25 |
" |
4 |
" |
35 |
" |
|
5 |
" |
30 |
" |
5 |
" |
45 |
" |
|
6 |
" |
35 |
" |
6 |
" |
55 |
" |
|
7 |
" |
40 |
" |
7 |
" |
60 |
" |
|
8 |
" |
45 |
" |
8 |
" |
70 |
" |
|
9 |
" |
50 |
" |
9 |
" |
75 |
" |
§ 4.
Tarif.
|
E = |
Einfache Taxen |
in Cts. Pro Person. |
||||||||||||
|
Stadtgrenze |
R = |
Retour-Taxen |
||||||||||||
|
15 |
25 |
Altstetten - Bahnhofstrasse / Unterdorfstrasse |
||||||||||||
|
20 |
30 |
10 |
Altstetten / Gemeindegrenze |
|||||||||||
|
30 |
45 |
25 |
35 |
15 |
25 |
Schlieren / Bahnhofstrasse |
||||||||
|
40 |
60 |
3 |
45 |
25 |
35 |
15 |
25 |
Schönenwerd |
||||||
|
50 |
75 |
40 |
60 |
35 |
55 |
25 |
35 |
20 |
30 |
Dietikon |
||||
|
40 |
60 |
30 |
45 |
25 |
35 |
15 |
25 |
25 |
35 |
35 |
55 |
U.Engstringr. / Hönggerst. |
||
|
45 |
70 |
40 |
60 |
35 |
55 |
25 |
35 |
30 |
45 |
45 |
70 |
15 |
25 |
Weiningen (Zch.) |
E |
R |
E |
R |
E |
R |
E |
R |
E |
R |
E |
R |
E |
R |
|
§ 5.
Lokaltaxen zu 10 Cts. innert den Ortschaften:
Altstetten
Stadtgrenze - Kappeli (Ausweiche)
Kappeli (Ausweiche) - Unterdorfstrasse
Bahnhofstrasse - Gemeindegrenze.
Schlieren
Altstetten Gemeindegrenze - Gasometerstrasse
Gasometerstrasse - Bahnhofstrasse
Freihof - Kesslerstrasse
Bahnhofstrasse -Engstringerstrasse (Windegg).
Dietikon
Schönenwerd - Schäflibach
Schäflibach - Kirchplatz
Schöneggstrasse - Brauerei.
Weiningen - Unterengstringen / Hönggerstrasse.
§ 6.
Die Billete für einfache Fahrt sind nur am Tage der Ausgabe, die Retourbillets drei Tage gültig.
Retourbillets, welche am Tage vor Sonn- und Feiertagen gelöst werden, haben in allen Fällen auch am nächstfolgenden Werktage Gültigkeit. Dies gilt auch dann, wenn ein Sonn- oder Feiertag unmittelbar aufeinander folgen.
Auf den 10 Cts. - Strecken werden keine Retourbillets verabfolgt.
§ 7.
Kinder unter 4 Jahren, welche jedoch nur in Begleitung erwachsener Personen zur Fahrt zugelassen werden können, werden taxfrei befördert, insofern für sie kein besonderer Sitzplatz beansprucht wird. Kinder vom vierten bis zum zurückgelegten zwölften Altersjahr zahlen die Hälfte der Taxe für Erwachsene, im Minimum 10 Cts.
§ 8.
Abonnements.
Es werden ausgegeben:
Unpersönliche (Inhaber) Abonnements
a) für Strecken zu 2 Km.
Coupierkarten zu 20 einfachen Fahrten zu Fr. 2.20
b) Coupon-Abonnements
in Heften zu 20 Coupons à 10 Cts. Taxwert
und 20 "
à 5 "
" zu Fr. 2.40
in Heften zu 80 Coupons à 10 Cts. Taxwert
und 40
" à 5
" "
zu Fr. 7.-
Bei Bezahlung des Preises der einfachen oder Retourbillets zählt jeder Coupon zu 10 bezw. 5 Cts.
Persönliche
Persönliche
Diese Arbeiter - Abonnements sind nicht gültig an Sonntagen, sowie an den Festtagen: Neujahrstag, Charfreitag, Ostermontag, Auffahrtstag, Pfingstmontag, Weihnachtstag und Stephanstag.
Die Benützung der Arbeiter - Monatsabonnements ist beschränkt auf die Zeit von morgens bis 8 Uhr, mittags von 12 - 2 Uhr, abends von 5 Uhr an (an Samstagen von mittags 12 Uhr an.)
Die Fahrten sollen so rechtzeitig angetreten werden, dass dieselben morgens bis 8 Uhr, bezw. mittags bis 2 Uhr vollendet sind.
Monatskarten - Tarif (ad. 2 und 3)
|
Tarif |
Preise d. Monatskarten |
|||
|
Strcken- |
Arbeiter - Abonnements |
|||
|
A. Für täglich |
B. Für täglich |
|||
|
Fr. Cts. |
Fr. Cts. |
Fr. Cts. |
||
|
Zürich/Stadtgrenze- Altstetten |
||||
|
B'hofstr. / Unterdorfstr. |
2 |
4.20 |
2.20 |
3.20 |
|
- Altstetten Gmdgr. |
3 |
6.30 |
3.30 |
4.80 |
|
- Schlieren / B'hofstr. |
5 |
10.50 |
4.30 |
6.30 |
|
- Schönenwerd |
7 |
14.70 |
5.30 |
7.80 |
|
- Dietikon / Brauerei |
9 |
18.90 |
6.30 |
9.30 |
|
- U.-Engst. / Hönggerstr. |
7 |
14.70 |
5.30 |
7.80 |
|
- Weiningen |
8 |
16.80 |
5.80 |
8.55 |
|
Schlieren - Altstetten / Gmdgr. |
2 |
4.20 |
2.20 |
3.20 |
|
- " / B'hofstr. |
4 |
8.40 |
3.80 |
5.55 |
|
- Schönenwerd |
2 |
4.20 |
2.20 |
3.20 |
|
- Dietikon |
4 |
8.40 |
3.80 |
5.55 |
|
- U.Engstr. / Hönggerstr. |
2 |
4.20 |
2.20 |
3.20 |
|
- Weiningen |
4 |
8.40 |
3.80 |
5.55 |
|
Altstetten / Bahnhofstr. / Unterdorfstr. |
||||
|
- Dietikon |
7 |
14.70 |
5.30 |
7.80 |
|
- Weiningen |
7 |
14.70 |
5.30 |
7.80 |
|
- Schönenwerd |
5 |
10.50 |
4.30 |
6.30 |
Abonnernents - Bedingungen.
Die unpersönlichen Coupierkarten (1a) für die Strecken zu 2 Km können von mehreren Personen gleichzeitig benützt werden. Sie sind von den Kondukteuren zu beziehen.
Unterbruch der Fahrt ist nicht gestattet. In Altstetten hört mit den nur bis zur Bahnhofstrasse verkehrenden Kursen die Fahrtberechtigung daselbst auf.
Die unpersönlichen Coupon - Abonnements (1 b) sind von den Kondukteuren zu beziehen. Die Coupons werden sowohl für einfache, wie für Retourbillete zu 10, bezw. 5 Cts. an Zahlung genommen.
Für Kinder im Alter von 4 - 12 Jahren werden diese Coupons für den halben, auf 5 Cts. aufgerundeten Taxbetrag an Zahlung genommen.
Die persönlichen Strecken - Abonnements (2) können jederzeit im Betriebsbureau in Schlieren gegen Barzahlung bezogen werden. Auf schriftliche Bestellung erfolgt Zustellung per Nachnahme. Diese Monatskarten lauten auf Gültigkeit von einem Monat vom Ausstellungsdatum an.
Diese Abonnements werden an Kinder von 4 - 12 Jahren zur halben Taxe abgegeben.
Die persönlichen Arbeiter - Abonnements A und B werden nur auf volle Kalendermonate ausgestellt und erfolgt deren Ausgabe auf Vorausbestellung je auf den 1. jeden Monats durch das Betriebsbureau in Schlieren.
Auf schriftliche Bestellung werden dieselben unter Nachnahme der Taxe per Post zugestellt.
Für Arbeiter - Abonnements - Karten, welche während des Kalendermonats bezogen werden, ist die ganze Monatstaxe zu bezahlen.
Die Monatskarten der Strecken-, wie der Arbeiter - Abonnements A und B sind persönlich und unübertragbar. Dieselben sind bei Benützung unaufgefordert vorzuweisen. Kann die Karte nicht vorgewiesen werden, so ist die gewöhnliche Taxe zu bezahlen.
Jede missbräuchliche Benützung der Abonnements hat ohne irgendwelche Entschädigungspflicht seitens der Strassenbahn den sofortigen Entzug des Abonnements zur Folge.
Unterbrechung der Fahrt ist weder mit den Strecken - Abonnements noch mit den Arbeiterkarten gestattet.
Die Strassenbahn übernimmt keinerlei Verantwortlichkeit für die Aufrechterhaltung des zur Zeit der Lösung der Abonnements bestehenden Fahrplanes, sondern wahrt sich das Recht der Aenderung desselben.
Bei Todesfall, sowie bei Krankheit oder andauernder Abwesenheit findet Rückvergütung sowohl für die nicht benützten Nummern der Streckenabonnements - Karten, als für die Zeit der Nichtbenützung der Arbeiter - Abonnements A und B statt.
Bei den Strecken - Abonnements ist der solchenfalls rückzuvergütende Betrag gleich der Differenz zwischen dem bezahlten Abonnementspreis und der Anzahl der gemachten Fahrten, multipliziert mit der halben gewöhnlichen Retourtaxe.
Bei Rückvergütungen auf die Arbeiter - Abonnements A und B werden für jeden Tag der Benützung eine bezw. zwei Retourfahrten angenommen und in gleicher Weise die Rückvergütungsbeträge berechnet.
Bei Verlust auf den Namen lautenden Arbeiter - Abonnements werden den Abonnenten auf schriftliches Gesuch hin neue Karten mit neuer Nummer und gleichem Endtermin ausgestellt, sofern der Nachweis geleistet wird, dass die nötigen Schritte (Publikation in den öffentlichen Blättern) getroffen worden sind, um wieder in den Besitz der Karte zu gelangen.
Für die neue Karte ist eine Ausfertigungsgebühr von 50 Cts. zu bezahlen.
Bis zum Wiederauffinden der Karte, bezw. bis zum Empfang der neuen, hat der Abonnent für seine Fahrten gewöhnliche Billets zu lösen.
Die für die letztern bezahlten Beträge werden nicht zurückerstattet.
§ 9.
Extrafahrten.
Extrafahrten werden auf besondere Bestellung nach dem Ermessen der Verwaltung ausgeführt, sofern das erforderliche Personal und Rollmaterial zur Verfügung steht.
Für Extrafahrten innert der fahrplanmassigen Betriebszeit werden die gewöhnlichen Billettaxen erhoben.
Für Extrafahrten ausser der gewöhnlichen Betriebszeit ist neben der tarifmässigen Taxe eine Extravergütung von 30 Cts. pro Wagenkilometer zu entrichten. Für solche Fahrten sind die Abonnements ungültig.
§ 10.
Leicht tragbare Gegenstände bis zum Gewicht von 20 Kg. dürfen, soweit sie ohne Belästigung der Mitreisenden im Wagen oder auf der Plattform untergebracht werden können, als Handgepäck in die Wagen mitgenommen werden, sofern sie nicht gemäss Transportreglement vom Transport ausgeschlossen sind.
Wird ein besonderer Platz hiefür in Anspruch genommen. so ist die Personentaxe zu bezahlen.
§ 11.
Kleine, auf dem Schoss getragene Hunde dürfen unter Vorbehalt der Bestimmungen des § 23 des Transportreglements, in das Wageninnere, grössere Hunde auf die vordere Plattform mitgenommen werden, sofern seitens der Mitreisenden keine Einsprache erhoben wird.
Für diese Hunde ist die halbe Personentaxe, im Minimum 10 Cts. zu bezahlen.
§ 12.
Transporte von Bier in Kisten und Fässern, sowie Eis und leeren Gebinden.
Dietikon Brauerei |
Taxen per 100 Kg. |
|||
nach und von |
||||
Stadtgrenze |
||||
Bier in Kisten und Fässern |
21 |
Cts. |
||
Leere Gebinde (Kisten mit leeren Flaschen und leere Fässer) taxiert nach dem halben Gewicht, im Minimum 20 Kg. |
17 |
" |
||
Kunsteis |
17 |
" |
||
Natureis |
13 |
" |
||
Die Transporte erfolgen im eigenen Rollmaterial des Auftraggebers.
Der Taxbezug erfolgt vermittelst monatlicher Rechnungsstellung auf Grund der den Transporten beizugebenden Transportscheine.
Schlieren, den 1. November 1912.
Der Verwaltungsrat
der Limmattal-Strassenbahn.
Vom eidgen. Eisenbahndepartement genehmigt am 15 Oktober 1912.
![]() |
Ein abgefahrenes 20 Fahrten Abonnement. Jeder Kondukteur hatte mit seiner Billetzange ein anderes gestaltetes Loch in die Felder gestanzt. So konnte Missbrauch verhindert werden. Das Abonnement muss nach 1912 durchgeführten Tarif - Revision gültig gewesen sein, denn sonst hätte dies nur Fr. 2.20 gekostet. |
Letzte Änderungen: 10.10.03
|
Copyright © 1997 - 2003 Verein Tram-Museum Zürich |
|