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Hier einen gekürzten Artikel aus der VBZ Personalzeitschrift «Kontakt», aus dem Jahre 1959 zum Anlass 20 Jahre Trolleybus in Zürich.
Der Trolleybus ist in der Schweiz das jüngste
Verkehrsmittel, das sich zur Bewältigung des kollektiven Verkehrs speziell in
den Städten nebst Tram und Autobussen erfolgreich behaupten konnte. Der eine
Vorteil dieses Fahrzeuges ist der Antrieb durch Elektromotoren, womit die
Überlegenheit dieses Fahrzeuges speziell in Steigungen zum Ausdruck kommt.
Weiter wird seine relative Geräuschlosigkeit gegenüber Tram und Autobus
geschätzt.
Als 1932 die erste städtische Trolleybuslinie in der Schweiz (Lausanne) eröffnet wurde, kannte man das Eisenbahngesetz, das Postverkehrsgesetz, das Eisenbahnhaftpflichtgesetz und das Motorfahrzeuggesetz sowie die dazu gehörenden Verordnungen. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob nun der Trolleybus dem Eisenbahngesetz oder dem Motorfahrzeuggesetz zu unterstellen sei. Während der Bund und die Trolleybusunternehmungen für die Unterstellung unter die Eisenbahngesetzgebung eintraten, waren die Kantone, vor allem Zürich und die Automobilverbände, für die Unterstellung unter die Motorfahrzeuggesetzgebung. Für den Kanton Zürich waren es fiskalische Gründe, da er eine kantonale Verkehrsgebühr erheben darf. Die Verkehrsbetriebe Zürich hätten damals Hand dazu geboten, auch die Trolleybusse zu versteuern, wenn der Kanton für die Berechnung der Trolley - Steuerpferde denselben Reduktionsfaktor angewendet hätte, der sich erfahrungsgemäss zwischen Steuer- und Bremspferden beim Verbrennungsmotor ergibt. Der Kanton trat aber auf dieses Angebot nicht ein, und der «Steuerkampf» dauerte an. Es ist das Verdienst des Wagenführers Ernst Berger, der als damaliger Kantonsrat im zürcherischen Parlament eine Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Motorfahrzeugen erzwingen konnte. Seit dem 16. Juni 1940 sind die Trolleybusse im Kanton Zürich von Verkehrsgebühren befreit. Am 20. Juli 1951 trat ein neues Trolleybusgesetz in Kraft. Dieses Gesetz bestimmt als Merkmale für seinen Geltungsbereich:
Der Trolleybus muss motorisch angetrieben sein und die Energie aus einer Fahrleitung entnehmen; er muss auf öffentlichen Strassen verkehren, ohne an Schienengebunden zu sein.
1938 wurde die Umstellung der Autobuslinie Bezirksgebäude - Bucheggplatz von Stadt- und Gemeinderat beschlossen. Es wurde ein Kredit von
Fr. 958 000.- bewilligt und zwar:
Fr. 402 000.- für 6 Trolleybusse
Fr. 165 000.- für die Fahrleitung
Fr. 388 000.- für den Bau einer Garage
Fr. 5 000.- für Gerätschaften
Die 6 Trolleybusse wiesen ein Angebot von 68 Plätzen je Fahrzeug auf (26 Sitz- und 42 Stehplätze). Es zeigte sich rasch, dass die vom Autobusbetrieb übernommene Anordnung der Türen ausserhalb der beiden Achsen das Ein- und Aussteigen zu stark verzögerte. Bei einer Nachbestellung von Fahrzeugen für die 1942 eröffnete Trolleybuslinie Albisriederplatz - Spyriplatz wurde beim Einstieg eine Doppeltüre verlangt sowie eine einfache Ausstiegstüre in der Wagenmitte.
Ende der 40er Jahre suchte man Fahrzeuge mit grösserem Fassungsvermögen. Ein Projekt eines vierachsigen Trolleybusses fand beim Kanton keine Gnade. Dann traten die Gelenkfahrzeuge in den Vordergrund, und man war sich einig, ein solches Fahrzeug zu beschaffen. Vorerst mussten die behördlichen Ausnahmebewilligungen eingeholt werden. 1952 erhielten die VBZ die Bewilligung, je einen Gelenkautobus und einen Gelenktrolleybus zu bauen. Um parallele Kinderkrankheiten zu vermeiden, wurde zuerst der Gelenkautobus 1955 in Betrieb genommen. 1956 wurde im Voranschlag für 1957 der Kredit für einen Gelenktrolleybus eingesetzt. Da die Herstellerfirma diesen neuen Trolleybus am Salon 1957 in Genf ausstellen wollte, konnte sie nicht mit einer Bestellung vor Ende Januar 1957 rechnen. Die Schweiz. Waggons- & Aufzügefabrik Schlieren SWS erklärte sich bereit, das Fahrzeug auf eigene Kosten herzustellen, in der Hoffnung, dass die Verkehrsbetriebe das Fahrzeug später käuflich übernehmen werden. Damit der Gelenktrolleybus nach den Wünschen der VBZ entstand. war eine enge Zusammenarbeit mit der SWS unerlässlich. Innert kurzer Zeit wurde das Fahrzeug fabriziert und am 14. Juni 1957 sowohl vom EAV wie auch vom Kanton abgenommen und für den Verkehr freigegeben.
Bis Ende Dezember 1957 werden weitere 12 Gelenktrolleybusse abgeliefert. Sie werden gegenüber dem Prototyp nur unwesentliche Änderungen aufweisen.
Die ersten 6 Trolleybusse aus dem Jahr 1939 sowie 11 weitere zweiachsige Trolleybusse wurden verkauft.
Die Garage Zweierstrasse wurde zweimal vergrössert und das Depot Fluntern in eine Trolleybusgarage umgebaut, nachdem es zuerst als Autobusgarage umgebaut und während des Krieges als «USA - Bomberarsenal» gedient hatte. Die Garagen Fluntern und Zweierstrasse sollen aufgehoben werden zugunsten einer Grossgarage in der Hardau."
Max Denzler, Betriebsinspektor
Letzte Änderungen: 30.08.2006
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