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In der Nebenbahnverordnung von 1895 wurde auch für die Motorwagen der Strassenbahnen ein registrierender Geschwindigkeitsmesser vorgeschrieben. Die Strassenbahnbetriebe wehrten sich mit der Begründung, auf den Plattformen sei gar kein Platz für die Installation solcher Apparate, diese müssten an Stellen montiert werden, wo sie vom Wagenführer gar nicht abgelesen werden können. Zudem seien die Apparate und besonders deren Antriebe (via Ketten bzw. Riemen) reparaturanfällig. Für die Behörde war dies nur schlechter Wille, es sollte nicht bekannt werden, dass vielfach zu schnell gefahren wurde. Bezeichnenderweise waren die Apparate bei den Inspektionen durch die Kontrollingenieure des Eisenbahndepartementes meist defekt, in Reparatur oder gar abmontiert.
Diese Vorschrift wurde in der Folge wiederholt angepasst: 1896 wurde nur noch für einen Wagen eines Typs ein Geschwindigkeitsmesser verlangt, 1906 für einen Wagen pro Linie (Plus 1 Reserve) und 1911 pro 30 Wagenführer. Dabei wurde angenommen, dass das Personal mit häufigen Instruktionsfahrten auf den mit Geschwindigkeitsmessern ausgerüsteten Wagen ein Gefühl für die Geschwindigkeit entwickeln könne. Erst ab 1939 waren alle neu beschafften Zürcher Tramwagen mit Tachometer und Restwegschreiber ausgerüstet.
Der zwischen 1895 und 1905 von den meisten Schweizer Strassenbahnen benutzte Geschwindigkeitsmesser war der von der Fabrik Peyer, Favarger & Cie in Neuenburg hergestellte Apparat nach System Hipp, welcher vom Leiter der Vorgängerfirma, Dr. Matthäus Hipp (1813-1893), 1889 erfunden worden war.
Dr. M. Hipp war durch seine vielseitigen Erfindungen elektromechanischer Geräte für Nachrichten- und Eisenbahnsicherungstechnik bekannt (z.B. Hippsche Wendescheibe).
In Zürich waren Hippsche Geschwindigkeitsmesser bei der Städtischen Strassenbahn sowie bei den allermeisten privaten Strassenbahngesellschaften (ESZ, ZZB, ZOS, IStB, StZH, LSB) in Gebrauch. Sämtliche verschwanden jedoch bereits vor 1912 wieder und wurden durch Apparate der Firma Hasler, seltener der Marke «Sirius», ersetzt.
Der ausgestellte Tachograph entspricht gemäss Katalog der Firma Peyer, Favarger & Cie der Ausführung für elektrische Tramways, Kategorie III, Maximalgeschwindigkeit 24 km/h, Skaleneinteilung 6 bis 24 km/h alle 3 km/h. Die Registrierung erfolgt mittels einer Nadel auf einen 40 mm breiten Papierstreifen mit einem Vorschub von 5 mm pro Minute. Der beschriebene Papierstreifen läuft von einer Rolle rechts über die Stanzeinrichtung und sammelt sich in einem Behälter auf der linken Apparateseite, welcher einzeln zu öffnen ist. Der auf einer Holzplatte montierte Tachograph enthält unter der halbkreisförmigen Abdeckung im unteren Teil ein Differential. Es ermöglicht die Geschwindigkeitsmessung sowohl bei Vorwärts- als auch bei Rückwärtsfahrt.
Unser Tachograph befand sich jahrzehntelang in desolatem Zustand. Die umfassende Restaurierung in betriebsfähigen Zustand erfolgte 1992 durch H. Vogel. Fehlende Teile wurden ergänzt, sind aber durch den Anstrich als solche zu erkennen. Die Mechanik des Tachographen kann durch eine Glasscheibe beobachtet werden, während im Originalzustand nur die Skala sichtbar war. Dieses Ausstellungsstück kann durch einen Elektromotor in Betrieb genommen und demonstriert werden. Das maserierte, teilweise verbeulte Gehäuse wurde bewusst im ursprünglichen Zustand belassen.
Martin Schnider
Letzte Änderungen: 30.08.2006
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